Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – sind Sie vorbereitet?
Barrierefreiheit ist ab sofort keine Option mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte – darunter insbesondere Websites und Online-Shops – so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind.
Was bedeutet das für Sie?
Falls Ihre Website oder Ihr Online-Angebot noch nicht barrierefrei ist, kann das künftig zu rechtlichen Konsequenzen führen – vom Kundenverlust bis zu Abmahnungen und Bußgeldern.
Wir helfen Ihnen, jetzt zu handeln.
Wir haben unsere eigenen digitalen Angebote bereits erfolgreich angepasst und bieten Ihnen ab sofort:
- Eine umfassende Analyse Ihrer bestehenden Website auf Barrierefreiheit
- Individuelle Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen des BFSG
- Technische Umsetzung aller nötigen Anpassungen – zuverlässig, effizient und zukunftssicher
Barrierefreiheit bedeutet mehr Reichweite, bessere Nutzererfahrung – und Rechtskonformität.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und machen Sie Ihre Website fit für die Zukunft.
Jetzt unverbindlich anfragen:
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich werden – inklusive Ihrer Kunden.
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ein echter Mehrwert:
Barrierefreie Websites bieten nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern erhöhen ganz konkret die Kundenzufriedenheit. Sie verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle – und erweitern Ihre Reichweite um eine oft übersehene, aber wachsende Zielgruppe: Menschen mit körperlichen, kognitiven oder altersbedingten Einschränkungen.
Eine barrierefreie Website ist einfacher zu bedienen, klar strukturiert – und für alle zugänglich. Das bedeutet: bessere Nutzererfahrung, längere Verweildauer und höhere Konversionsraten.