Welche Faktoren Barrierefreiheit ausmachen und welchen Zweck sie erfüllen
Barrierefreie Websites sind notwendig, um Inhalte für jedermann zugänglich zu machen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind auf Hilfsmittel angewiesen und für Menschen ohne Behinderung sollte die Zugänglichkeit ebenfalls optimiert werden.
Was ist eine barrierefreie Website?
Unter einer barrierefreien Website versteht man ein Web-Angebot, das ohne Einschränkungen nutzbar ist. Der Begriff der barrierefreien Website bezieht sich also nicht nur auf Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, sondern generell auf jeden Benutzer einer Website.
Der Besucher einer Website soll unabhängig seiner persönlichen und technischen Einschränkungen (Barrieren) alle Inhalte ohne Probleme lesen und auch die Interaktionsmöglichkeiten nutzen können. Die Herausforderung besteht darin, allen Anforderungen der Barrierefreiheit und gleichzeitig auch den Bedürfnissen der Benutzer ohne jegliche Einschränkungen gerecht zu werden. Die barrierefreie Website sollte dementsprechend sowohl für Sehende optisch ansprechend als auch für eingeschränkte Menschen zugänglich sein.
Vorteile einer barrierefreien Website
Sie erreichen mehr Menschen
Eine barrierefrei gestaltetet Website erreicht eine breitere Zielgruppe und damit auch mehr potentielle Kunden. Barrierefreies Internet ist in einer Gesellschaft, die in rasantem Tempo immer älter und vielfältiger wird, die wichtigste Grundlage, um erfolgreich zu kommunizieren.
Machen Sie Benutzer zufriedener
Die Bedienbarkeit (Usability) ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Ihrer Website. Denn erst eine gute Bedienbarkeit macht Ihre Inhalte zugänglich für alle und die Nutzer Ihres Web-Angebots zufriedener.
Erhöhen Sie Ihre Reichweite
Suchmaschinen belohnen Barrierefreiheit im Netz: Bei Google & Co. wird Ihre Seite leichter gefunden, wenn dieser nutzerfreundlich und barrierefrei (leicht zugänglich) gestaltet ist.
Gehen Sie als Vorbildvoran
Webseiten werden immer anspruchsvoller – investieren Sie in ein barrierefreies Angebot im Netz und zeigen Sie, wie wichtig das ist. Werden Sie zum Vorreiter einer benutzerfreundlichen Bewegung!
Treiben Sie die digitale Teilhabe voran
Mit einem barrierefreien Online-Auftritt zeigen Sie, dass sich soziale Verantwortung und Wirtschaftlichkeit nicht widersprechen. Tragen Sie zu digitaler Teilhabe bei und erreichen Sie mit Ihren Inhalten Menschen mit und ohne Behinderung!
Welche Barrieren sind auf Internetseiten häufig anzutreffen?
Zu Barrieren zählen sowohl technische Einschränkungen als auch körperliche, geistige sowie seelische Einschränkungen, welche im §3 in dem Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Berücksichtigung finden. Neben diesen Barrieren gibt es zudem noch zahlreiche Barrieren, die temporär bedingt sind.
Hier finden Sie eine Auflistung möglicher Barrieren, die Sie bei der Gestaltung Ihrer Website berücksichtigen sollten.
- Technische Einschränkungen: Inhalte einer Website sind nicht für die Ausgabe durch assistive Hilfsmittel geeignet; keine oder nicht-funktionstüchtige Lautsprecher; Verwendung älterer Browser oder Text-Browser
- Einschränkungen des Sehens: leichte bis starke Sehschwäche – kontrastarme Inhalte sowie Formen sind kaum wahrnehmbar / erkennbar; Blindheit; Farbsehschwächen (z.B. Rot-Grün-Schwäche); Temporäre Beeinträchtigung des Sehens (entzündetes oder verletztes Auge etc.)
- Einschränkungen des Hörens: Taubheit; Temporäre Beeinträchtigung des Gehörs
- Motorische Beeinträchtigungen: gebrochene oder fehlende Körperteile etc.; diverse körperliche Einschränkungen
Gesetze und Richtlinien
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind die weltweit geltenden Standards des World Wide Web Consortium (W3C). Die WCAG sind Richtlinien für alle auf Entwicklerseite beteiligten Interessensgruppen (Redakteure, Web-Developer etc.), welche Produkte entsprechend der Barrierefreiheit erstellen. Sie werden von der Web Accessibility Initiative (WAI), einer speziellen Arbeitsgruppe des W3C, aufgestellt.
Die Richtlinien der WAI stellen dabei keine rechtliche Verpflichtung dar. Sie sollen lediglich als Vorlage für entsprechende nationale Bestimmungen, wie die der Barrierefreihe Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland dienen.
Seit 2002 ist in § 3 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) festgelegt, dass Web-Angebote barrierefrei zu gestalten sind. Die BITV – seit 2011 BITV 2.0 – ist als Ergänzung des Gesetzes zu verstehen und basiert auf den Richtlinien des W3C. Sie soll bewirken, dass Informationstechniken für Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Art zugänglich sind.
Es gibt zwei Prioritätsstufen, welche die Konformitätsstufen der WCAG beinhalten. Priorität 1 sollten alle Bereiche des Web-Angebots erfüllen. Navigations- und Einstiegsangebote hingegen sollten auch den Anforderungen der Prioritätsstufe 2 erfüllen. Die Verordnung gilt im Speziellen für sämtliche öffentlich-zugänglichen Web-Angebote des Bundes. Private und kommerzielle Seiten gehören nicht dazu, können sich aber an den WCAG des W3C orientieren.
Unter der Beachtung der genannten Richtlinien können Sie möglichst vielen Menschen den Zugang zu Ihrem Web-Angebot ermöglichen und somit die Menge potenzieller Besucher vergrößern. Um dies angemessen zu gestalten, können auch folgende Tipps hilfreich sein.
Assistive Technologie für ein barrierefreies Internet
Menschen mit Behinderung stoßen bei der Benutzung von Computern und anderen Endgeräten auf gewisse Barrieren, die Ihnen den Zugang zu gesuchten Informationen verweigern. Assistive Technologien sind dafür geeignete Hilfsmittel. Sie erlauben es diesen Menschen, überhaupt erst einmal in die Welt der Digitalität einzutauchen.
Screenreader und Braille-Zeilen
Screenreader gehören zu den speziellen Ausgabegeräten, die vor allem blinden Menschen die Navigation durch eine Website ermöglichen. Mithilfe des Screenreaders können dem Nutzer sämtliche Inhalte, Elemente (Grafiken, Text etc.) über einen Lautsprecher oder Kopfhörer vorgelesen werden.
Zudem kann der Nutzer mit einem Screenreader Kontaktformulare ausfüllen oder Links erkennen, denen dann entweder auf eine andere Seite folgen oder überspringen. All dies funktioniert allerdings nur dann problemlos, wenn Ihre Seite auch so programmiert wurde, dass der Screereader die Seitenstruktur Ihrer Website erkennt. Links und Formulare müssten dafür ebenfalls als solche gekennzeichnet sein.
Neben dem Screenreader sind aber vor allem Braille-Zeilen besonders relevant für blinde Menschen. Sie besteht aus einer Lochmasken-Schiene, durch die einzelne Stifte beim Auslesen des Textes hochgedrückt werden und als Braille-Schrift wiedergegeben werden. Hier wird der Inhalt also nicht auf akustischer, sondern auf taktiler Ebene ausgegeben.
Tastatursteuerung
Es gibt unzählige Ausprägungen von speziellen Tatstaturen: von außergewöhnlich großen zu sehr kleinen Tasten sowie besonderen Tastenbelegungen für die Bedienung mit nur einer Hand ist alles dabei. Die Tastatur kann manuell oder über andere Körperteile (Ellenbogen, Kopf etc.) bedient werden.
Menschen mit eingeschränkter Motorik nutzen in der Regel Tastaturen, die auf ihre Bedürfnisse angepasst sind. So können zum Beispiel Touchpads, Minitastaturen oder Joysticks zum Einsatz kommen. Auch die Steuerung über einen Kopf- sowie Mundstab sind möglich.
Spracheingabe
Als Alternative zur Tastatursteuerung nutzen viele Menschen, deren Sehfähigkeit eingeschränkt ist, Softwarelösungen, die eine Bedienung des Computers über die Sprache ermöglichen. Eine sogenannte Spracherkennungssoftware kann aber auch bei anderen körperlichen Einschränkungen zielführend sein.
Eine solche Spracherkennungssoftware wandelt gesprochene Worte in Text um, überträgt sie und gibt sie aus. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einer sprecherabhängigen und sprecherunabhängigen Spracherkennung. Bei der sprecherabhängigen Spracherkennung muss die Software anders als bei der sprecherunabhängigen Erkennung auf die Stimme und Sprechweise des Sprechers abgestimmt werden. Dies erfordert gezieltes Sprachtraining.
Vergrößerungssoftware
Eine Vergrößerungssoftware lohnt sich besonders für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit. Sie ermöglicht eine pixelweise Vergrößerung des Computerbildes. Dabei spielt die Software immer einen bestimmten vergrößerten Bildschirmausschnitt aus, welcher durch den Nutzer über spezielle Farb- und Kontrasteinstellungen optisch verändert werden kann.
Checkliste: Das ist wichtig bei der Gestaltung Ihrer barrierefreien Website
Um Ihre Website barrierefrei und gemäß den Richtlinien zu gestalten, sollten Sie auf folgende Dinge achten:
Quellen: Aktion Mensch, mindshape GmbH